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   OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36142
OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01 (https://dejure.org/2002,36142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2002 - 11 W 91/01 (https://dejure.org/2002,36142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2002 - 11 W 91/01 (https://dejure.org/2002,36142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aufsichtsrat, Beendigung des Aufsichtsratsmandats, Beendigung Organstellung, Einberufung, Einberufungsverlangen, Liquidation, Wahl der Mitglieder von Aufsichtsräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 13.05.1986 - 1 W 2021/84

    Register; Registereintragung; Löschung; Amtslöschung; Verfahrensrechtlich;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01
    b) Soweit die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 2.11.1987 (11 W 63/87) dahin zu verstehen sein sollten, dass in Hinblick auf §â??4 des Altbankengesetzes vom 10.12.1953 (BerlGVBl., 1483) und §â??35 des Gesetzes vom 21.3.1972 i.V.m. §§â??32, 33 KWG die Reaktivierung der Altbank in Betracht kommen könne, hält der Senat nicht daran fest, sondern folgt der Auffassung des KG zur Altbank der Deutschen Bank (WM 1986, 1247 [1249]), wonach die Unmöglichkeit einer Reaktivierung als feststehend anzusehen ist.

    Insoweit stimmte der Senat mit der im Löschungsverfahren der Altbank der Deutschen Bank ergangenen Entscheidung des KG (WM 1986, 1247 [1249]) überein.

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 296/01

    Beendigung der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wegen fehlender Entlastung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01
    d) Die Beteiligte zu 2) kann für ihren Standpunkt auch nichts aus der Entscheidung des BGH vom 24.6.2002 (ZIP 2002, 1619) herleiten.
  • OLG Frankfurt, 29.11.2001 - 6 U 130/00

    Gebrauch von Kennzeichen und Geschäftsbezeichnungen: Rechte einer ruhenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen in den Urteilen des OLG Frankfurt vom 7.3.2001 - 21 U 232/99, S.â??12ff. und v. 29.11.2001 - 6 U 130/00, S.â??17f. an.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 20 W 175/10

    Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung von Vorstandsmitgliedern nach §§

    Des weiteren ist bereits innerhalb des Aktien-rechtes umstritten, ob die Gesetzesauslegung des BGH auf solche Aufsichtsrats-mitglieder erstreckt werden kann, welche nicht durch die Hauptversammlung gewählt, sondern durch das Gericht bestellt wurden (vgl. Hanseat. OLG NZG 2003, 132).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 20 W 1/05

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs

    Ein Einberufungsverlangen ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem antragstellenden Aktionär ein Zuwarten bis zur nächst folgenden Hauptversammlung ohne weiteres zugemutet werden kann (vgl. Kropff BegrRegE S. 170; Hanseat. OLG NZG 2003, 132; KG AG 2003, 500; BayObLG AG 1968, 330; Hüffer, a.a.O., § 122 Rn. 6; MünchKomm/Kubis, a.a.O., § 122 Rn. 15 ff/18; Großkomm AktG/Werner, 4. Aufl., § 122 Rn. 35; Kölner Komm/Zöller, AktG, 2. Aufl., § 122 Rn. 4).
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